Corona-Überbrückungshilfe III: Was ist förderfähig?
Alle Leistungen/Maßnahmen im digitalen Bereich können gefördert werden.
Wie zum Beispiel:
- Erstellung Website & Online-Shop
- Beratungsleistungen und Erstellung der Online-Marketing-Strategie
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Online Werbeanzeigen (SEA)
- Newsletter-Anbindungen
- Optimierung Ihrer Webseite/Onlineshop für mobile Endgeräte
- Digitalisierung Ihrer Bezahlmethoden
- etc.
Corona-Überbrückungshilfe III: Voraussetzungen
Wesentliche Voraussetzungen zur Beantragung der Überbrückungshilfe III:
- Eine Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland
- Unternehmensgründung vor dem 01.05.2020
- Umsatz von maximal 750 Mio. Euro im Jahr 2020
- Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
Förderhöhe
Corona-Überbrückungshilfe III erstattet werden:
- bis zu 90 % der förderfähigen Digitalisierungskosten (max. 20.000 Euro) bei Umsatzeinbruch > 70 %
- bis zu 60 % der förderfähigen Digitalisierungskosten (max. 20.000 Euro) bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
- bis zu 40 % der förderfähigen Digitalisierungskosten (max. 20.000 Euro) bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
Beispiel:
Aufgrund der corona bedingten vorübergehenden Schließung , verbucht eine Reiseagentur mehr als 70% Umsatzeinbußen. Die monatlichen Fixkosten in Höhe von 5.000 Euro werden zu 90% im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattet. Zur Reaktivierung des Geschäfts, investiert der Betrieb im April 2021 12.000 Euro in verschiedene digitale Marketingmaßnahmen, wie in den Aufbau einer Webseite, Suchmaschinenoptimierung und online Werbeanzeigen. Davon werden 90% zurückerstattet (10.800 Euro). Ihre Ersparnis: 10.800 Euro!
Wir sind Ihr (Wachstums)-Partner:
✅ Wertorientiert
✅ Teamplayer-Mentalität
✅ tiefgreifendes Wissen