Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt. Doch was bedeutet Barrierefreiheit konkret für Websites? Ganz einfach: Sie sollten so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen, einschließlich solcher mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, problemlos wahrgenommen, bedient und verstanden werden können. Der Begriff „Accessibility“ spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle, besonders im Bereich des UX-Designs.
Inhaltsverzeichnis
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Die Änderungen im Überblick
- Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
- Zukunft der Barrierefreiheit – Technologien und Trends für eine inklusive digitale Welt
- Kritik am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Einfluss auf SEO und Marketing
- Mit SaphirSolution das Barrierefreiheitsgesetz einfach umsetzen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Die Änderungen im Überblick
Ab dem 28. Juni 2025 bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bedeutende Änderungen für Unternehmen und Dienstleister. Diese Regelungen gelten besonders für digitale Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher bereitgestellt werden.
Zu den betroffenen Bereichen zählen unter anderem:
- Webseiten und Onlineshops: Sie müssen gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei gestaltet werden. Das umfasst lesbare Schriftgrößen, kontrastreiche Farben, Tastaturnavigation, sowie Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos.
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder Check-in-Terminals müssen ebenfalls barrierefrei nutzbar sein.
- Telekommunikations- und Bankdienstleistungen: Apps und Webseiten, die diese Dienste anbieten, müssen den Anforderungen des BFSG entsprechen.
Die Einführung des BFSG zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Dienstleistungen zu ermöglichen. Es betrifft somit eine Vielzahl von Branchen, darunter E-Commerce, Banken, den Transportsektor und den öffentlichen Einrichtungen.
Ausnahmeregelungen
Für kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro) gelten im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Ausnahmen:
- Barrierefreie Gestaltung: Kleinstunternehmen sind in vielen Fällen von der Pflicht befreit, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen vollständig barrierefrei zu gestalten. Allerdings betrifft diese Ausnahme vor allem kleinere Webshops und lokale Dienstleister, während größere Plattformen und öffentliche Dienstleistungen wie Bank- oder Telekommunikationsdienste immer die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen.
- Unverhältnismäßige Belastung: Es gibt auch eine Klausel im BFSG, die besagt, dass Unternehmen von bestimmten Anforderungen ausgenommen werden können, wenn diese eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellen würden. Dies betrifft sowohl die Kosten als auch den Aufwand, den eine vollständige Umstellung auf Barrierefreiheit erfordern würde.
Die genauen Ausnahmen für Kleinstunternehmen variieren im BFSG, je nachdem, wie intensiv ein Unternehmen im digitalen Bereich tätig ist.
Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit
Barrierefreiheit lässt sich in vier wesentliche Prinzipien gliedern:
- Wahrnehmbar (Perceivable): Informationen sowie die Benutzeroberfläche müssen für alle Nutzer:innen erkennbar sein. Das bedeutet, dass selbst Nutzer:innen, die bestimmte Sinneseindrücke nicht wahrnehmen können, Zugang zu den Inhalten haben sollten.
- Bedienbar (Operable): Alle Funktionen der Website müssen intuitiv bedienbar sein. Die Benutzeroberfläche sollte klar strukturiert sein, sodass alle Interaktionen für alle Nutzer:innen erkennbar und durchführbar sind.
- Verständlich (Understandable): Die Informationen sowie die Bedienungsmöglichkeiten müssen für alle Nutzer:innen leicht nachvollziehbar sein. Verständliche Texte sind dabei unerlässlich.
- Robust: Die Nutzung der Website muss auf verschiedenen Geräten und in unterschiedlichen Umgebungen zuverlässig funktionieren. Damit wird auch zukünftigen Technologien Rechnung getragen.
Diese vier Prinzipien bilden das Fundament der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die seit Oktober 2023 in der Version 2.2 als der Goldstandard für barrierefreie Websites gelten.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
Barrierefreiheit betrifft insbesondere die 7,8 Millionen Menschen in Deutschland, die mit einer schweren Behinderung leben. Die Zahl dieser Personen wird mit der Alterung der Bevölkerung voraussichtlich steigen, weshalb es entscheidend ist, ihre Bedürfnisse bei der Gestaltung von Websites zu berücksichtigen.
Handlungsempfehlungen für deine Website
Um die Barrierefreiheit zu verbessern, könntest du folgende Maßnahmen umsetzen:
- Content optimieren: Erstelle gut leserliche Texte und ergänze bestehende Texte mit einer mäßigen Leserlichkeit mit einer weiteren Version “in leicht verständlicher Sprache.”
- Kontraste optimieren: Sorge dafür, dass Texte und Hintergründe genügend Kontrast bieten.
- Schriftgrößen anpassen: Nutze Schriftarten und -größen, die eine gute Lesbarkeit gewährleisten und sich leicht vergrößern lassen.
- Alternativtexte nutzen: Füge Bildern Alternativtexte hinzu, damit diese auch von Screenreadern erfasst werden.
- Videos untertiteln: Stelle sicher, dass alle Videos Untertitel haben, um auch hörgeschädigten Nutzern Zugang zu ermöglichen.
- Klare Navigation: Gestalte die Navigation so, dass sie mit der Tastatur bedienbar ist und nutze klare, verständliche Beschreibungen für Links und Buttons.
Diese Maßnahmen unterstützen nicht nur die Barrierefreiheit, sondern verbessern auch die allgemeine Usability deiner Website.
Rechtliche Grundlagen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die in Deutschland angeboten werden, barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 in nationales Recht um. Besonders relevant für Websites sind die oben genannten WCAG-Standards.
Was bedeutet das konkret für dich?
Solltest du oder dein Unternehmen von den Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes betroffen sein, wird es dringend empfohlen, so schnell wie möglich zu handeln. Prüfe, inwiefern deine Website den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auch kleinere Unternehmen sind nicht von den Anforderungen ausgenommen, falls sie bestimmte Kriterien erfüllen. Eine Website, die nicht den Normen des BFSG entspricht, kann negative Konsequenzen haben, einschließlich möglicher Bußgelder oder rechtlicher Schritte.
Technische Standards für Barrierefreiheit
Die WCAG 2.2 gibt umfassende Richtlinien vor, wie digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden sollten. Dazu gehören Kriterien in drei Stufen – von Level A für das absolute Minimum bis zu Level AAA für eine umfassend barrierefreie Gestaltung. Diese Standards sind nicht nur für den Gesetzgeber entscheidend, sondern bieten auch Unternehmen klare Richtlinien zur praktischen Umsetzung.
Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Es gibt zahlreiche Tools, die dir helfen, die Barrierefreiheit deiner Website zu testen. Beispiele sind:
- WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool): Analysiert Websites auf Barrierefreiheitsprobleme.
- Axe: Eine Browsererweiterung, die kritische Barrierefreiheitsprobleme aufdeckt.
- Accesslint: Überprüft GitHub-Projekte auf Barrierefreiheit und bietet Feedback.
Mit diesen Tools kannst du eine erste Einschätzung gewinnen und übersehene Probleme identifizieren.
Praxisbeispiele
Einige Unternehmen haben bereits erfolgreich barrierefreie Websites implementiert. Zum Beispiel hat die Deutsche Bahn ihre Buchungsplattform für Reisende mit Einschränkungen optimiert. Solche Best Practices können anderen als Inspirationsquelle dienen und die Machbarkeit der Umsetzung aufzeigen.
Barrierefreiheit in verschiedenen Branchen
Die Umsetzung von Barrierefreiheit variiert je nach Branche. Im E-Commerce müssen Online-Händler sicherstellen, dass alle Nutzer:innen Produkte problemlos kaufen können. In der Gesundheitsversorgung sind barrierefreie Informationen und Terminbuchungen essenziell, um allen Patienten gerecht zu werden. Das BFSG setzt klare Anforderungen, die Unternehmen befolgen müssen. Nichteinhaltung kann rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Bußgelder. Es ist deshalb wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen und rechtzeitig umzusetzen.
Zukunft der Barrierefreiheit – Technologien und Trends für eine inklusive digitale Welt
Die Integration neuer Technologien kann dazu beitragen, Barrieren abzubauen und eine inklusivere digitale Umgebung zu schaffen. Im Folgenden werden einige der vielversprechenden Trends und Technologien skizziert, die die Zukunft der Barrierefreiheit prägen könnten.
Künstliche Intelligenz (KI)
Die Verwendung von Künstlicher Intelligenz bietet enorme Möglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit:
- Automatische Inhaltsanalysen: KI kann eingesetzt werden, um digitale Inhalte automatisch zu analysieren und potenzielle Barrieren zu identifizieren. Dies könnte die Notwendigkeit manueller Überprüfungen verringern und Unternehmen effizienter helfen, die Barrierefreiheitsstandards einzuhalten.
- Personalisierte Nutzererfahrungen: Durch maschinelles Lernen können Websites und Anwendungen die Bedürfnisse und Vorlieben einzelner Nutzer besser verstehen. Zum Beispiel könnten Inhalte dynamisch angepasst werden, um unterschiedliche Sehbedürfnisse zu berücksichtigen, indem Textgrößen oder Farbkontraste automatisch optimiert werden.
- Sprachsteuerung: KI-gestützte Sprachassistenten können den Zugriff auf Informationen und Funktionen erleichtern, insbesondere für Menschen mit motorischen Einschränkungen. Sprachsteuerung ermöglicht eine einfachere Navigation ohne physischen Kontakt mit dem Bildschirm.
Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR)
AR- und VR-Technologien haben das Potenzial, Barrierefreiheit auf neue Arten zu fördern:
- Virtuelle Erlebnisse: VR kann Menschen mit physischen Einschränkungen ermöglichen, an Aktivitäten und Erlebnissen teilzunehmen, die sie in der realen Welt möglicherweise nicht nutzen könnten. Beispielsweise können Museumsbesuche oder virtuelle Reisen individuell gestaltet werden, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
- AR als Unterstützung: Augmented Reality kann Informationen in Echtzeit bereitstellen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Nutzer:innen zugeschnitten sind. Beispielweise könnte eine AR-Anwendung relevante Informationen für sehbehinderte Nutzer ergänzen und somit die Zugänglichkeit erhöhen.
Chatbots und virtuelle Assistenten
Chatbots und virtuelle Assistenten werden zunehmend für die Interaktion mit Nutzern eingesetzt und können auch in Bezug auf Barrierefreiheit einen wichtigen Beitrag leisten:
- Echtzeit-Assistenz: Nutzer:innen können über Chatbots sofortige Unterstützung und Informationen anfordern. Diese Anwendungen können so programmiert werden, dass sie leicht verständliche und klar strukturierte Antworten bieten.
- Vorlesefunktionen: Die Implementierung von Vorlesefunktionen in Chatbots kann Menschen mit Leseschwäche oder Sehbehinderungen helfen, die bereitgestellten Informationen leichter zu verstehen.
Responsive und adaptive Webdesigns
Moderne Webdesign-Prinzipien sind darauf ausgerichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen von Webseiten für eine Vielzahl von Geräten und Bildschirmgrößen anzupassen. Zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich könnten umfassendere Barrierefreiheitsfunktionen beinhalten:
- Automatische Anpassung: Websites könnten intelligent auf die Bedürfnisse der Nutzer reagieren und sich automatisch an deren Vorlieben und Anforderungen anpassen, beispielsweise durch die Änderung der Layouts oder Farben.
- Zugängliche Navigation: Die Entwicklung von Navigationssystemen, die für alle Nutzergruppen intuitiv bedienbar sind, wird vorangetrieben. Dies umfasst klare Strukturen und Funktionen, die mit verschiedenen Eingabemethoden (Tastatur, Maus, Touchscreen) leicht zugänglich sind.
Cloud-basierte Lösungen
Cloud-Technologien ermöglichen es, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz noch einfacher und kostengünstiger gerecht zu werden:
- Zentrale Datenbanken: Informationen zur Barrierefreiheit könnten zentral gespeichert und verwaltet werden, sodass sie für alle zugänglich sind. Entwickler könnten auf diese Ressourcen zugreifen, um Barrierefreiheitsbestimmungen in ihre Produktentwicklungszyklen zu integrieren.
- Kollaborative Ansätze: Cloud-gestützte Plattformen bieten Raum für den Austausch von Best Practices und innovativen Ideen zwischen Unternehmen und Organisationen, die sich der Barrierefreiheit widmen.
Kritik am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Trotz der grundsätzlich positiven Intentionen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gibt es kritische Stimmen, die auf verschiedene potenzielle Schwächen und Herausforderungen hinweisen. Diese Bedenken betreffen sowohl die Umsetzung als auch die praktischen Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen und die betroffene Bevölkerung. Hier sind einige der zentralen Kritikpunkte:
- Umsetzungsfristen: Kritiker argumentieren, dass die Fristen für die Umsetzung der neuen Anforderungen zu kurz sind, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
- Unklare Vorgaben: Ein häufig genannter Kritikpunkt ist, dass das Gesetz nicht ausreichend klare und spezifische Vorgaben enthält. Dies kann zu Unsicherheiten bei der Umsetzung führen und zu einer uneinheitlichen Anwendung der Barrierefreiheitsstandards auf betrieblichen Webseiten führen.
- Fehlende Durchsetzungsmechanismen: Der Mangel an klaren Mechanismen zur Überprüfung und Durchsetzung der Barrierefreiheit wird ebenfalls kritisiert. Ohne wirksame Kontrollen könnte es dazu kommen, dass Unternehmen die Barrierefreiheitsvorgaben nur unzureichend oder gar nicht einhalten, ohne dass Konsequenzen folgen.
- Angst vor rechtlichen Konsequenzen: Die Möglichkeit von Bußgeldern für nicht konforme Unternehmen könnte dazu führen, dass manche Firmen von vornherein Abstand von der Umsetzung der Barrierefreiheit nehmen, aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen.
- Unzureichende Einbeziehung der Betroffenen: Einige Stimmen fordern, dass Menschen mit Behinderungen stärker in den Gesetzgebungsprozess einbezogen werden sollten. Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse könnten wertvolle Einsichten liefern, um das Gesetz effektiver zu gestalten und die tatsächlichen Barrieren zu identifizieren.
Diese Kritikpunkte verdeutlichen, dass das BFSG nicht nur als gesetzliche Vorschrift betrachtet werden sollte, sondern dass es dringend erforderlich ist, einen Dialog zwischen Gesetzgeber, Unternehmen und der betroffenen Bevölkerung zu fördern.
Einfluss auf SEO und Marketing
Die Barrierefreiheit einer Website hat weitreichende Auswirkungen, nicht nur auf die NutzerInnen, die auf barrierefreie Inhalte angewiesen sind, sondern auch auf die Sichtbarkeit und das Marketing des Unternehmens. Eine barrierefreie Website verbessert die Benutzererfahrung erheblich und kann somit zu positiven Effekten für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) beitragen. Immer mehr Suchmaschinen, allen voran Google, berücksichtigen bei ihren Rankings die Benutzerfreundlichkeit und die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards. Die wichtigsten Richtlinien des im BFSG sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler Inhalte bieten.
Verbesserung der Benutzererfahrung
Die Implementierung von Barrierefreiheitsrichtlinien führt zu einer benutzerfreundlicheren Website, die eine Vielzahl von Nutzern anzieht. Beispielsweise profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen – etwa durch Verletzungen oder das Arbeiten in einer lauten Umgebung. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer:innen nicht nur den Inhalt verstehen, sondern auch problemlos navigieren und interagieren können. Dies führt zu einer verringerten Absprungrate und erhöht die Verweildauer auf der Seite, was wiederum von Suchmaschinen positiv bewertet wird.
Positiver Einfluss auf das Suchmaschinenranking
- Google-Ranking: Google hat seinen Algorithmus kontinuierlich angepasst, um Websites zu priorisieren, die benutzerfreundlich sind und Barrierefreiheitsrichtlinien einhalten. Laut einer Studie der Nielsen Norman Group („Accessibility in SEO“ – 2020) zeigt, dass barrierefreie Websites oft besser im Ranking abschneiden, da Nutzer:innen dazu neigen, länger auf diesen Seiten zu verweilen und weniger wahrscheinlich sofort zurückzukehren – ein Faktor, der als „Bounce Rate“ bekannt ist.
- Keyword-Optimierung: Eine barrierefreie Website verwendet häufig klare, prägnante und relevante Inhalte, die auch für Suchmaschinen leichter indexierbar sind. Zum Beispiel sollten die Webseitenstruktur und die Navigation so gestaltet sein, dass sie sowohl visuell als auch textuell einfach verständlich sind, was die Chancen für eine optimale Keyword-Platzierung erhöht.
- Alt-Texte und beschreibende Links: Die Verwendung von Alt-Texten für Bilder und die Gestaltung von beschreibenden Links sind wichtige Aspekte der Barrierefreiheit, die gleichzeitig auch für die SEO von Bedeutung sind. Suchmaschinen können den Inhalt besserverstehen und indexieren, was die Auffindbarkeit in den Suchergebnissen verbessert.
Vorteile für das Marketing
- Erweiterte Zielgruppe: Durch die Schaffung einer barrierefreien Website erreicht ein Unternehmen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Familienmitglieder, Pflegekräfte und ältere Menschen, die möglicherweise nicht optimal auf herkömmliche Webseiten zugreifen können. Dies kann zu einer signifikanten Erhöhung des Kundenstamms führen.
- Markenimage und Reputation: Unternehmen, die sich aktiv für Barrierefreiheit engagieren, stärken ihr Markenimage und ihre Reputation. Eine Studie von „WebAIM“ (Web Accessibility in Mind, 2019) zeigt, dass 71 % der Befragten ein Unternehmen, das Barrierefreiheit priorisiert, positiver bewerten.
- Rechtliche Konformität: Die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards schützt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen. Negative Berichterstattung über Klagen wegen Diskriminierung aufgrund fehlender Barrierefreiheit kann das Markenimage erheblich schädigen.
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Quellen und Studien
- Nielsen Norman Group. (2020). „Accessibility in SEO“. [nn/g] (https://www.nngroup.com/articles/accessibility-in-seo/)
- WebAIM. (2019). „WebAIM Screen Reader User Survey“. WebAIM Survey
- W3C. (2023). „Web Content Accessibility Guidelines 2.2“. WCAG 2.2
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